Wir gestalten Ihre Verträge
Schwerpunkt der Beratung ist die Vertragsgestaltung bei
- Praxisabgabe/-übernahme
- Gründung/Umstrukturierung/Auseinandersetzung von Zusammenschlüssen von Leistungserbringern (Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren, Praxisgemeinschaften,
Apparategemeinschaften und sonstigen Kooperationen)
- neue Versorgungsformen, insbesondere an der Schnittstelle ambulant/stationär
- Belegarzt
- Konsiliararzt
- Honorararzt
- OP-Nutzung beim ambulanten Operieren
- Integrierte und Hausarztzentrierte Versorgung
- inklusive arbeitsrechtlicher Gestaltungen (Assistenten, angestellte Ärzte, nichtärztliche Angestellte)
Selbstverständlich umfasst die Betreuung eines Mandats auch alle genehmigungsrechtlichen Aspekte sowie die außergerichtliche Vertretung insbesondere gegenüber Zulassungsausschüssen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der jeweiligen Landesärztekammer sowie die Vertretung vor Gericht.
Gerne kooperieren wir mit Ihrem Steuerberater oder benennen auf Heilberufe spezialisierte Steuerkanzleien.